Einreise
Für die Einreise müssen schon ein paar Punkte erfüllt werden. Man braucht ein gültiges Reisedokument, also einen Reisepass oder einen Personalausweis. Ebenso sollte vorab schon eine Unterkunft organisiert worden sein. Das kann am Anfang auch ein Hotel sein oder man hat schon eine Wohnung. Ebenso sind finanzielle Mittel essenziell; die müssen nämlich die Lebenserhaltungskosten in den ersten sechs Monaten decken können. Eventuell ist auch die Eröffnung eines Bankkontos sinnvoll.
Aufenthalt
Wichtig ist es, dass die Behörden im Herkunftsland über den Umzug informiert werden. Zum Beispiel die Schule der Kinder und natürlich auch die Meldebehörde. EU-Bürger dürfen sich grundsätzlich bis zu drei Monate in Österreich aufhalten. Dieser Aufenthalt kann natürlich verlängert werden, wenn eine fixe Anstellung bei einem Arbeitgeber vorliegt. Es ist also ratsam, dass man sich rechtzeitig mit möglichen Arbeitgebern in Verbindung setzt oder schon einen Job in der Tasche hat. Wichtig: Binnen drei Tagen nach Bezug der Unterkunft in Österreich muss die Anmeldung am Wohnsitz erfolgen.
Weiterführende Links:
EU-Bürger* und Schweizer – Aufenthalt in Österreich
Allgemeines zum Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen in Österreich
Arbeitserlaubnis und Beschäftigungsbewilligung
Je nachdem, aus welchem Land man kommt und welchen Beruf man ausüben möchte, kann eine Arbeitserlaubnis bzw. Beschäftigungsbewilligung erforderlich sein. Hier finden Sie zu diesem Thema weitere Informationen.
Anerkennungen von Schulabschlüssen aus dem Ausland
Um in Kärnten arbeiten zu können, müssen ausländische Abschlüsse anerkannt werden. Dafür gibt es spezielle Stellen, an die man sich wenden kann, wenn man dabei Unterstützung braucht. Abschlusszeugnisse aus dem Heimatland werden vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung bewertet. Das erfolgt direkt über die Website des Ministeriums und ist hilfreich bei der Arbeitsplatzsuche.
Arbeitsbedingungen
Löhne und Gehälter
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben für ihre Leistung Anspruch auf das im Arbeitsvertrag vereinbarte Entgelt (Lohn/Gehalt). Dessen Höhe ist von zwei Faktoren abhängig: Auf der einen Seite Gesetze, Kollektivverträge und/oder innerbetriebliche Vereinbarungen, auf der anderen Seite sind Alter, Qualifikation, Position im Unternehmen und natürlich das jeweilige Arbeitszeitmodell entscheidend. Das Entgelt wird normalerweise zum Letzten eines Monats oder zum Ersten des folgenden Monats auf ein Gehalts- bzw. Girokonto überwiesen. Das ausbezahlte Gehalt ist ein Nettolohn. Vom Bruttolohn werden Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und allfällige weitere Abzüge vom Arbeitgeber direkt an die jeweiligen Stellen (Finanzamt, Sozialversicherung, Krankenkasse, Gewerkschaft etc.) überwiesen. Wie sich die Abzüge zusammensetzen, ist auf dem Lohnzettel ersichtlich, auf dem die Abzüge aufgeschlüsselt werden.
Sonderzahlungen
Wenn es der Kollektivvertrag oder eine entsprechende Betriebsvereinbarung vorsieht, wird das Gehalt/der Lohn 14-mal jährlich ausbezahlt. Die Sonderzahlungen heißen Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld, die man zusätzlich zu den zwölf Monatsgehältern erhält.
Weiterführende Links:
Durchschnittsgehalt in Österreich inkl. Brutto-Netto Rechner
AMS Gehaltskompass